Hebammennachsorge
Jede Frau hat nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf eine Hebammenbetreuung im Wochenbett. Die Hebamme überwacht den Wochenbettverlauf und kümmert sich um die Belange von Mutter und Kind wie z.B. Stillhilfe, Nabelpflege etc. Diese Leistung der Krankenkasse steht Ihnen bis acht Wochen nach der Geburt bzw. bis zum Ende der Stillzeit zu. Gerne übernehmen die Hebammen des Hauses die Nachsorge, bitte nehmen Sie frühzeitig in der Schwangerschaft Kontakt auf.