Schul- und Berufsunfälle (Durchgangsarztwesen, Berufsgenossenschaft „BG“)
Klinikum für Verletzungsartenverfahren (VAV) der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Prof. Dr. med. Christian Simanski ist Durchgangsarzt (D-Arzt) und beratender Arzt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Wir versorgen sämtliche Verletzungen im Rahmen eines Schul- und Berufsunfalles auf der Versorgungsstufe einer Klinik für Verletzungsartenverfahren (VAV, früher § 6 Fälle)
Arbeitsunfälle
Ein Arbeitsunfall ist als ein zeitlich begrenztes, auf den Körper einwirkendes Unfallereignis definiert, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führt. Die eigentliche berufliche Tätigkeit sowie der direkte Weg zum und vom Arbeitsplatz sind unfallversichert. Auch Unfälle, die während einer Krankenhausbehandlung erlitten werden, sind versichert.
Unsere Klinik ist Anlaufstelle für die ambulante und stationäre Behandlung von Personen, die sich bei der Arbeit verletzt haben. Sie gehört zu den 175 Unfallkliniken in Nordrhein-Westfalen, die von den Berufsgenossenschaften zugelassen sind, auch schwere Verletzungen nach Arbeitsunfällen zu behandeln. Wir sind am Verletzungsartenverfahren der Berufsgenossenschaften gemäß § 6 Sozialgesetzbuch beteiligt. Gleich vier Ärzte haben die von den Berufsgenossenschaften geforderte Zusatz-Weiterbildung in Spezieller Unfallchirurgie.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Unfallversicherung geht in Deutschland auf ein Gesetz des Reichstages vom 6. Juli 1884 zurück. Initiiert wurde es durch Kaiser Wilhelm I. auf Anraten des Reichskanzlers Otto von Bismarck. Die gesetzliche Unfallversicherung wurde vielfach reformiert. Sie ist heute in Ihrer Ausprägung und Leistungsfähigkeit weltweit einzigartig.
Mitglieder des Spitzenverbandes "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 19 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände sowie vier Feuerwehr-Unfallkassen.
Außerdem ist die DGUV regional in sechs Landesverbände gegliedert. Die Landesverbände übernehmen gemeinsame regionale Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Prävention und Rehabilitation.
D-Arzt
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Angestellten in der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse gegenüber Arbeitsunfällen zu versichern. Zentral ist dabei das Berufsgenossenschaftliche Heilverfahren oder auch Durchgangsarztverfahren (kurz: D-Arztverfahren).
Dazu gehören:
- Behandlung und Abwicklung von Arbeitsunfällen
- berufliche Wiedereingliederung
- Renteneintritt
- Über das D-Arztverfahren stellen die Träger der Unfallversicherung eine qualifizierte Behandlung bei Arbeitsunfällen sicher. Ziele sind:
- Unfallschäden schnell und weitestgehend zu heilen
- die Arbeitsfähigkeit des Verletzten wieder herzustellen
- Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung deckt außerdem folgende Maßnahmen ab:
- ambulante oder stationäre Rehabilitationsbehandlungen
- Auszahlung von Verletztengeld bei mehr als sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit
- Umschulung ehemals verletzter Versicherter in einen anderen Beruf
- Feststellung einer Teilrente oder Berentung eines Versicherten
- Behandlung von Berufskrankheiten
Erleiden Sie einen Arbeitsunfall oder vermuten Sie eine Berufserkrankung, so sollten Sie sich umgehend durch einen D-Arzt untersuchen lassen. Er nimmt die erlittenen Schäden in einem D-Arztbericht auf, nimmt die Erstbehandlung vor und plant die Weiterbehandlung.
Leichte Verletzungen
Wir behandeln pro Jahr etwa 2600 durch Arbeitsunfälle verletzte unfallverletzte oder berufserkrankte Patienten. Es handelt sich um Verletzungen wie:
- Risswunden
- Schnittverletzungen
- Prellungen
- Hautabschürfungen
- Verbrennungen
- Gelenkverstauchungen
- kleine und komplizierte große Frakturen mit oder ohne Gelenkbeteiligung
- Mehrfachverletzungen bis hin zum Polytrauma
Das Gros der Verletzungen heilt ambulant aus. 80 Prozent der Patienten mit kleineren Verletzungen, die gar nicht oder nur für kurze Zeit arbeitsunfähig sind, können durch die niedergelassenen Ärzte betreut werden. Ambulante Patienten, die intensiver betreut werden müssen, werden bis zur Ausheilung in unserer an fünf Werktagen pro Woche stattfindenden D-Arzt-Ambulanz weiterbehandelt .
Schwere Verletzungen
Jährlich versorgen wir über 100 Patienten nach Arbeitsunfällen mit schweren Verletzungen. Notfälle operieren wir zu jeder Tageszeit. Unsere Operateure sind in spezieller Unfallchirurgie ausgebildet. Sie verfügen über ständig aktualisiertes Fachwissen. Um möglichst schonend und schnellstmöglich zu heilen, nutzen sie:
- moderne Metallimplantate
- Nahtanker
- minimalinvasive Verfahren
- Spiegelungstechniken durch kleine Schnitte
In manchen Fällen behandeln wir Berufserkrankungen des Skelettsystems stationär.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Duisburg-Buchholz und dem SAV-Klinikum in Köln-Merheim. Bei besonders kritischen Fällen holen wir mehrere Meinungen ein und sprechen uns fachlich ab.
Berufsgenossenschaftliche Heilverfahren
Wir behandeln im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens die folgenden Verletzungen:
- Schaft- und Gelenkfrakturen sämtlicher Knochen des Schultergürtels, sowie der Arme und Beine
- Beckenfrakturen
- Band-, Meniskus und Knorpelverletzungen der Knie- und anderer Gelenke inklusive der plastischen Wiederherstellung von Kreuzbändern
- Operative Rekonstruktion von Verletzungen der Haut und Weichteile von Rumpf, Extremitäten und Kopf
- Endoprothetischer Ersatz (LINK zur Gonarthrose und Coxarthrose) von Hüft-, Knie- Sprung- und Schultergelenken inklusive Ersatz des Speichenköpfchens nach Unfallverletzungen
- Konservative Behandlung von Wirbelfrakturen und Verstauchungen der Wirbelsäule
- Operative Behandlung von Wirbelbrüchen mittels Kyphoplastie oder innerem Spanner, ggf. in Kombination.
- Brandverletzungen bis zu einer Ausdehnung von 15 % der Körperoberfläche
- Konservative Behandlung und Überwachung von Schädel-Hirntraumata
Sind berufsgenossenschaftlich versicherte Unfallpatienten entlassen, behandeln wir sie in unserer ambulanten berufsgenossenschaftlichen Sprechstunde. Unser Haus leitet erforderliche stationäre oder ambulante Rehabilitationsverfahren ohne Anschlussverzögerung ein. Der Chefarzt der Klinik Prof. Dr. med. Christian Simanski ist zugelassen zur BG-lichen Verordnung von speziellen orthopädischen Hilfsmitteln und Schuhen. Regelmäßige Schuhsprechstunden finden in Zusammenarbeit mit speziell ausgebildeten Schuhorthopädietechnikern und Exo-Prothesenbauern statt.
Gutachten
Wir begutachten verbliebene Schäden nach schweren Unfallverletzungen. Das gilt für Gutachten zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), wie für Sozialgerichtsgutachten nach Unfallverletzungen.
Außerdem kommen viele Patienten zu uns, um Berufserkrankungen des Bewegungsapparates diagnostizieren und therapieren zu lassen.
Weitere Behandlungen kindlicher Verletzungen erfolgen im Rahmen der Notfallversorgung in der Zentralen Notaufnahme in den BG-Sprechstunden und poststationär. Bei komplexeren Verletzungen besteht durch Teilnahme am Traumanetzwerk eine Zusammenarbeit mit den SAV-Kliniken Köln Merheim und der Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik (BGU) Duisburg sowie der Klinik für Unfallchirurgie an der Uniklinik Düsseldorf.