Das Patientenmanagement nimmt die Aufgabe wahr, Patienten und ihre Angehörigen sozialrechtlich und bei persönlichen und sozialen Problemen, Konflikten und Krisen zu beraten und zu unterstützen.
Aufgabengebiete sind:
- Beratung zu ambulanten Hilfen, wie Pflegeversicherung, Pflegeanträge, Pflegehilfsmittel, ambulante Hilfsangebote vor Ort und Vermittlung zu ambulanten Pflegediensten
- Beratung und Unterstützung bei der Verlegung in teil-und vollstationäre Einrichtungen
- Beratung und Beantragung zu Anschlussrehabilitationsmaßnahmen
- Sozialrechtliche Beratung zur Vorsorgevollmacht, zum Betreuungsrecht und zur Schwerbehinderung
- Beantragung einer gesetzlichen Betreuung
- Vermittlung und Beratung zu Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und Behörden
Ein besonderer Schwerpunkt ist die Pflegeüberleitung in ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen einschließlich der Kurzzeitpflege. Hierbei wird eine enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen angestrebt.