Vergabe von Sprechstunden- und prästationären Terminen:
Die Abstimmung Ihres Termins, z. B.
- zu Ihrem ambulanten Untersuchungstermin
- zur Indikationsstellung einer Operation
- zur Vorbereitung eines operativen oder diagnostischen Eingriffs
obliegt den Chefarztsekretariaten der entsprechenden Fachabteilung. Bitte melden Sie sich zur Terminabstimmung in den entsprechenden Chefarztsekretariaten in Haus B oder dort auch telefonisch:
Allgemein- und Viszeralchirurgie
Unfall-, Hand- und Fußchirurgie, Orthopädie, Neurochirurgie Tel: 02173/ 796- 241
Gynäkologie, Geburtshilfe, Urologie, Senologie Tel: 02173/ 796- 261
Ihr ambulanter Untersuchungstermin/ zur Indikationsstellung einer Operation findet bei uns statt:
Die Zentrale Patientenaufnahme (ZPA)
Die ZPA übernimmt die Koordinations- und Lotsenfunktion für alle geplanten chirurgischen, unfallchirurgischen, gynäkologischen, internistischen, urologischen, neurochirurgischen und HNO-Aufnahmen und ist somit die zentrale Anlaufstelle für viele Patienten, die in unserem Haus versorgt werden.
Bei einem geplanten Termin in der Zentralen Patientenaufnahme führt Sie Ihr Weg in das Haus B (rechts vom Haupteingang) zunächst in die
Administrative Aufnahme
Die Mitarbeiterinnen dort erfassen Ihre persönlichen Patientendaten, die für die Abwicklung des geplanten Aufenthaltes wichtig sind.
Ärztliche/ pflegerische Aufnahme
Bitte bringen Sie – falls vorhanden – folgende Unterlagen zum vereinbarten Termin mit:
- Einweisungsschein (für eine ambulante OP reicht ein Überweisungsschein)
- Versicherungskarte, ggf. Information zur Zusatzversicherung
- Personalausweis
- medizinische Unterlagen (z.B. Röntgen- oder MRT- Bilder, Befundberichte (z. B. Radiologie, Neurologie), Laborbefunde, EKG, etc.)
- Allergiepass, Impfpass, Marcumar- Ausweis, Blutgruppenausweis, Röntgenpass, Diabetikerausweis
- Medikamentenplan (Auflistung der Dauermedikation)
- Vollmachten, Betreuerausweis, Patientenverfügung (falls relevant)
In den Räumlichkeiten der ZPA, die der administrativen Anmeldung unmittelbar angeschlossen sind, wird ein Arzt der entsprechenden Fachabteilung Sie untersuchen und anschließend das Ergebnis und ggf. die weiteren Termine mit Ihnen besprechen. Falls erforderlich kann direkt mit Ihnen ein OP- Termin oder ein Termin für die stationäre Versorgung vereinbart werden und hierfür die OP- Aufklärung und anschließend auch die Anästhesie- Aufklärung erfolgen. Zusätzlich nehmen die Mitarbeiterinnen der ZPA die für eine pflegerische Versorgung auf der Station relevanten Informationen auf, sodass Sie bestmöglich für Ihre medizinische und pflegerische Versorgung vorbereitet sind.
Zudem unterschreiben Sie bei der administrativen Aufnahme ggf. Ihre s.g. Wahlleistungsvereinbarung. Einzelne Leistungen des Krankenhauses werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse getragen. Dazu gehört z.B. der Zimmerwunsch. Diesen sollten Sie bei der Voranmeldung im Krankenhaus in den zuständigen Sekretariaten vormerken lassen. Leider ist es aufgrund von Notaufnahmen nicht immer möglich, diesen Wünschen zu entsprechen. Das St. Martinus Krankenhaus bietet außerdem zusätzliche wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung) an. Unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), die Höhe der Pflegesätze sowie Informationen zu Art, Umfang und Kosten der Wahlleistungen erfahren Sie in unserem Aufnahmebüro.
Wenn Sie außerhalb der genannten Zeiten des Aufnahmebüros über die Notfallaufnahme zu uns gekommen sind, erbitten wir die erforderlichen Angaben von Ihren Angehörigen bzw. später von Ihnen selbst an der Krankenhauszentrale oder auf der Station.
Falls Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Ersatzkasse sind, werden die Pflegekosten in der Regel von dieser übernommen. Hierfür benötigt das Krankenhaus jedoch die Daten, die auf Ihrer Versicherungskarte gespeichert sind. Anhand dieser Daten beantragt das Krankenhaus eine „Kostenübernahmeerklärung“ bei der Krankenkasse. Privat Versicherte oder Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung sollten ebenfalls die von ihrer Krankenkasse ausgestellte „Klinik-Card“ vorlegen, damit sofort mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet werden kann. Liegt uns diese „Klinik-Card“ nicht vor, werden Ihnen die Pflegekosten in Rechnung gestellt bzw. ist das Krankenhaus berechtigt, eine sofortige Vorauszahlung zu fordern (Ausnahme: DeBeKa- und Beihilfe- Versicherte). Bitte bedenken Sie, dass auch von Patienten, die gesetzlich versichert sind, ein Eigenanteil zu tragen ist. Über die Höhe informieren wir Sie bei Ihrer Aufnahme. Beamte sollten eine Beihilfebescheinigung oder einen Dienstausweis mitbringen, damit die sofortige Vorauszahlung entfällt.
Zum Team der ZPA gehören 3 Krankenschwestern und 5 Medizinische Fachangestellte, zum Team der administrativen Anmeldung gehören 7 Mitarbeiterinnen. „Wir arbeiten Hand in Hand und ersparen Ihnen somit unnötige Wege und lange Wartezeiten“, so die stellvertretende Teamleitung Frau Birgit Schuster.